Die angeborene Fehlbildung abstehender Ohren stört meist nicht nur die betroffenen Kinder, sondern auch die Eltern.

 

Eine Korrekturoperation mit Neuformung des Ohrknorpels und Entfernung von überschüssiger Haut kann auch schon bei Kindern im Volksschulalter  in Lokal- anästhesie und ambulant durchgeführt werden.

 

Bis zum Ende des schulpflichtigen Alters übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

 

Bis zur Nahtentfernung am 10. postoperativen Tag ist ein Kopfverband zu tragen.

 

Anschließend sollten die Ohren noch für zwei Wochen durch ein Stirnband geschützt werden.